HALVER(det) Einigerma?en ?berrascht zeigte man sich gestern auf Seiten der Schleifkottenbahn GmbH ?ber das Vorhaben der
Deutschen Bahn AG, erneut die Stillegung der Strecke zwischen Halver und Oberbr?gge beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu
beantragen; Denn nach Ansicht von Stefan Heinrich, Gesellschafter der Schleifkottenbahn GmbH, ist dies rechtswidrig. Denn der
auch von der DB Netz AG in ihrer Mitteilung (wir berichteten) zitierte Paragraph 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
sage aus, so Heinrich, das eine Eisenbahninfrastruktur zu ?blichen Bedingungen abgegeben werden soll.
Nicht ?blich sei aber das Angebot der Deutschen Bahn – das der Schleifkottenbahn im Mai ‚vorgelegt wurde – in dem ein Teil
der Fl?chen (das Halveraner Bahnhofsgel?nde) vermietet werden soll. Wie der Schleifkottenbahn-Gesellschafter weiter erkl?rte,
sei es auch nicht umsetzbar, einen Teil der Fl?chen zu verkaufen und einen anderen zu vermieten. Auf diese M?ngel im „Mai-
Angebot“ habe man die DB AG aufmerksam gemacht, erkl?rte Heinrich gegen?ber Zeitung weiter.
Daraufhin habe die Deutsche Bahn ein „neues“ Angebot vorgelegt, das im August bei der Schleifkottenbahn einging. „Es ist
aber – im Wortlaut – das gleiche gewesen wie das Angebot vom Mai“, betonte Stefan Heinrich, der das Angebot f?r rechtlich
unzul?ssig h?lt. Das erneute Vorhaben der DB AG, eine Stillegung der Strecke zu beantragen, sei zudem ?rgerlich, weil es
wieder eine Zeitverz?gerung bedeute.

Denn nach wie vor „k?nnen und wollen wir die Eisenbahnstrecke betreiben“, betonte der Gesellschafter. Letztlich zeigt man
sich auf Seiten der Schleifkottenbahn GmbH aber zuversichtlich, das das Ziel, die ?bernahme der Strecke zwischen Oberbr?gge
und Halver, erreicht wird. Denn mittlerweile hat man auch andere vorbereitende Ma?nahmen au?erhalb der Verhandlungen mit der
Deutschen Bahn AG ergriffen. Dazu z?hle beispielsweise auch, das die Schleifkottenbahn aufgrund des Substanzverlustes – wegen
der langwierigen Verhandlungen – Schadensersatzanspr?che an die DB richtet.
Jetzt h?nge alles vom Eisenbahn-Bundesamt ab: Wenn das EBA den Antrag auf StillegUng ablehnt, m?sse die Deutsche Bahn ein
neues Angebot unterbreiten. Genehmigt das Amt die Stillegung, so erkl?rte Stefan Heinrich, werde man juristische Schritte
dagegen einleiten. Einziges Manko: Die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes kann Wochen oder aber auch Monate auf sich
warten lassen. Die Schleifkottenbahn ist zuversichtlich, das ihre Waggons einmal auf der Strecke rollen werden.

Quelle: Allgemeiner Anzeiger